Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Freiwillige Feuerwehr Niederndorf

Ebbser Straße 29
6342 Niederndorf

Ansprechperson: Kdt. HBI Kitzbichler Martin

Telefon: +43 (0)5373 61300

Web: www.feuerwehr-niederndorf.at

E-Mail: niederndorf@feuerwehr.tirol

Verantwortlich für den Inhalt.

HV Kaindl Niklas

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1. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Freiwilligen Feuerwehr Niederndorf angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Freiwillige Feuerwehr Niederndorf keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

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Die auf den Internetseiten der Freiwillige Feuerwehr Niederndorf wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die  Freiwillige Feuerwehr Kufstein als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

2. Veröffentlichung von Einsatzfotos

Es sei der guten Ordnung halber angemerkt, dass rechtlich kein zwingender Grund besteht, eine Veröffentlichung von Einsatzfotos und Einsatzberichten zu unterlassen.

Das MedienG erlaubt die Veröffentlichung von Bildern und die Berichterstattung zur Information der Öffentlichkeit – allerdings unter strikter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der oder des Betroffenen (nach § 78 Abs.1 UrhG in Verbindung mit § 16 ABGB sowie § 43 ABGB in Verbindung mit § 16 ABGB) als auch unter der Beachtung des Schutzes des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), kundgemacht in BGBl (Bundesgesetzblatt) 210/1958.

Soferne genau diese genannten gesetzlichen Bestimmungen durch gezeigte Einsatzbilder nicht verletzt werden, liegen keine Verletzungen der Persönlichkeitsrechte vor und analog dem MedienG kann – unter der eben strikten Einhaltung der genannten Paragraphen – eine „öffentliche Berichterstattung über Geschehnisse des täglichen Lebens“ vorgenommen werden.